Wednesday 26 July 2017

10b5 1 Plan Aktienoptionen


SEC Gesetz: Regel 10b5-1 Handelspläne Was ist eine Regel 10b5-1 Handelsplan SEC Regel 10b5-1 bietet eine Verteidigung gegen Gebühren von Insiderhandel, wenn Sie später Aktien, während Sie wissen, vertrauliche, wichtige Informationen über Ihr Unternehmen. Ein Rule 10b5-1-Handelsplan ist ein Programm für den periodischen Kauf und Verkauf von Aktien, die den Anforderungen dieser SEC-Regel entsprechen. Wenn sie ordnungsgemäß erstellt werden, bieten diese Pläne Unternehmen Insider (in der Regel Führungskräfte, sondern auch jede Person, die Aktien oder Optionen hat) mit einer Möglichkeit, ihr Interesse an Aktien des Unternehmens zu diversifizieren und hoffentlich verwalten die Medien und Marktreaktion auf Executive Aktienumsätze. Typischerweise geben diese vordefinierten Handelspläne die Anzahl der zu verkaufenden (oder zu erwerbenden) Aktien zum Preis und Datum detailliert an und haben eine Formel oder einen Algorithmus, der den Handel und die Anzahl der beteiligten Anteile auslöst. In der Interpretation von Experten, eine einfache Limit-Order (z. B. verkaufen 5000 Aktien, wenn die Aktie Zugriffe 22) nicht erstellen, eine Regel 10b5-1 Handelsplan. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, legt Regel 10b5-1 (c) eine bejahende Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten über Insiderhandel fest. Diese Anforderungen schließen ein: Ihre Verkäufe oder Käufe folgten einem ausführlichen Plan oder einer Anordnung, die gegründet wurde, als Sie nicht wußten von der materiellen verborgenen Information über die Firma, die Ihre Verhandlungen entweder durch eine unabhängige Person gebildet wurden, die Ihren vorausgehenden Anweisungen folgen muss, wann zu handeln oder durch a Beispiel: Ein schriftlicher Ein-Jahres-Vertrag zwischen Exekutive und Broker, der den Broker anweist, 10.000 Aktien an der Börse zu verkaufen Ersten Handelstag eines jeden Monats und doppelt so viele Aktien (20.000), wenn der Preis um 5 erhöht hat seit dem vorherigen Verkauf Datum. Before Sie ein Rule 10b5-1 Handelsplan, Kontakt Unternehmensberater und Ihre Anwalt: Praktiken unter dieser Regel , Die im Jahr 2000 verabschiedet wurden. Die meisten Unternehmen verlangen, dass Sie während eines bestimmten Zeitfensters Pläne eintragen (einige Unternehmen verlangen außerdem, dass der erste Handel in das nächste Fenster verschoben wird) und die automatische Abwicklung von automatischen Geschäften in regelmäßigen Blackout-Zeiträumen (zB zwei Wochen vor einer vierteljährlichen Ergebnisansage) . Siehe die häufig gestellten Fragen zu den bewährten Vorgehensweisen für Regel 10b5-1. Alle anderen Voraussetzungen für Aktienverkäufe wie für Führungskräfte nach Regel 144 und § 16 gelten weiterhin. Regel 10b5-1 betrifft nur eine Insiderhandelsverteidigung gegen Verstöße gegen Regel 10b-5. Alert: Die SEC ist auch in Missbrauch von Regel 10b5-1 Handelspläne suchen. Sie hat sich vor allem auf Änderungen und Kündigungen von Plänen und auf die Frage konzentriert, ob die Inhaber von Plänen wirklich keine marktbeherrschenden Informationen wussten, als sie die Geschäfte im Rahmen des Plans verordneten. So hat die SEC im Juni 2009 den ehemaligen CEO von Countrywide Financial, Angelo Mozilo, mit Insiderhandel belastet. Die SEC behauptete, dass er im Oktober, November und Dezember 2006 vier Aktienoptionspläne für sich selbst festlegte, während er über wesentliche, nichtöffentliche Informationen zu Countrywides wuchs, die das Kreditrisiko und die erwartete schlechte Performance der landesweit ausgegebenen Kredite erhöhen würden. Er dann später ausgeübt Optionen und verkaufte Aktien der Gesellschaft unter diesen schriftlichen Handelspläne. Schließlich, im Oktober 2010, Herr Mozilo vereinbart, die größte jemals SEC Strafe von einem öffentlichen Unternehmen Exekutive, zusammen mit einem 45 Millionen Disgorgement von schlecht erlittenen Gewinne bezahlen, um die Offenlegung Verstoß und die Insider-Trading-Gebühren zu begleichen. Laut zwei Artikel von The Wall Street Journal Ende 2012 veröffentlicht (Executives Good Luck in Trading Own Stock am 27. November und Handelspläne unter Feuer am 13. Dezember), kann die SEC die Regelungen für Regel 10b5-1 Pläne schärfen. Die Autoren dieser Artikel wiegen Beispiele und Daten, die Fragen über den Zeitpunkt des Handels von einigen Führungskräften zu stellen. Regel 10b5-1 Was ist die Regel 10b5-1 Regel 10b5-1 wird von der Securities Exchange Commission (SEC), um Insidern zu ermöglichen Öffentlich gehandelte Unternehmen, um einen Handelsplan für den Verkauf von Aktien, die sie besitzen. Die Regel 10b5-1 ermöglicht es Großinhabern, eine vorbestimmte Anzahl von Aktien zu einer vorbestimmten Zeit zu verkaufen. Viele Führungskräfte verwenden 10b5-1 Pläne, um Anschuldigungen von Insiderhandel zu vermeiden. BREAKING DOWN Regel 10b5-1 Die Regel 10b5-1 ermöglicht es den Insidern, in der Lage zu sein, vorgegebene Trades unter Beachtung der Insider-Handelsgesetze vorzunehmen und auch Vorwürfe zu vermeiden. Es gibt einen allgemeinen Überblick und geplante Richtlinien für die Festlegung eines geeigneten 10b5-1-Plans. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Großinhaber in regelmäßigen Abständen einige seiner Aktien verkauft. Zum Beispiel kann ein Direktor der XYZ Corporation wählen, um 5.000 Aktien der Aktie am zweiten Mittwoch im Monat zu verkaufen. Um Konflikte zu vermeiden, müssen 10b5-1-Pläne erstellt werden, wenn die Person keine wesentlichen nichtöffentlichen Informationen kennt. Überblick über einen 10b5-1-Plan Nach Regel 10b5-1 können Direktoren und andere große Insider im Unternehmen große Aktionäre, Offiziere und andere, die in der Lage, auf Material nicht öffentlich Informationen (MNPI) zugreifen können in der Lage, einen schriftlichen Plan, die Details, wenn sie wollen Aktien zu einem vorgegebenen Zeitpunkt planmäßig kaufen oder verkaufen können. Es ist so eingerichtet, dass die Insider die Möglichkeit haben, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, wenn sie sich nicht in der Nähe von MNPI befinden. Dies ermöglicht auch Unternehmen, 10b5-1 Pläne in großen Aktienrückkäufe zu nutzen. Für den Insider in diesen Plan eintreten, darf er keinen Zugang zum MNPI in Bezug auf etwas über das Unternehmen sowie die Unternehmenswerte. Der Plan muss drei verschiedenen Kriterien folgen, um gültig zu sein: 1. Der Preis und der Betrag müssen angegeben werden (dies kann einen festgelegten Preis enthalten) und bestimmte Termine der Verkäufe oder Käufe sind zu beachten. 2. Metriken hinter der Methode des Kaufs oder der Verkauf Methode muss qualifiziert sein, die Bestimmung der Mathematik hinter der Bestimmung von Preis und Datum. 3. Der Plan muss dem Broker das Recht erlauben, festzustellen, wann er den Verkauf oder Kauf tätigt, solange der Makler dies ohne MNPI tut, um mit Insiderhandelsgesetzen übereinzustimmen. Richtlinien Es wird empfohlen, dass Unternehmen einem Vorstand erlauben, einen 10b5-1-Plan entweder zu ändern oder anzunehmen, wenn die Führungskräfte die Wertpapiere gemeinsam mit ihrer Insider-Handelspolitik handeln dürfen. Regel 10b5-1 stoppt alle Insider von der Änderung oder Annahme eines Plans, wenn sie Sind im Besitz von MNPI. Es gibt nichts in den SEK-Gesetzen, die es notwendig machen, die Verwendung von Regel 10b5-1 für die Öffentlichkeit offen zu legen, aber das bedeutet nicht, dass die Unternehmen die Informationen sowieso nicht freigeben sollten. Ankündigungen zur Nutzung von Regel 10b5-1 sind hilfreich, um Probleme der Öffentlichkeitsarbeit abzuwehren und hilft Investoren, die Logistik hinter bestimmten Insider-Trades zu verstehen. Regel 10b5-1 Handelsplan Dieser Handelsplan (der 147Trading Plan148) ist am 9. März 2011 eingegangen (147Seller146s Adoption Date148) zwischen Harry O. Nicodemus IV (147Seller148) und UBS Financial Services Inc. (147UBSFS148) zum Zweck der Veräußerung von Stammaktien (147Stock148) der Omega Protein Corporation (147Issuer148). OME (Ticker). Einschließlich Aktien, die zum Erwerb ausstehender Aktienoptionen (147die Options148) Aktien erwerben, die von dem Verkäufer gemäß dem Aktienbezugsprospekt der Emittentin146s (der Aktien 147ESPP Stock148) erworben werden, der erworben wird, wenn ausstehende, von der Emittentin ausstehende Aktien eingeschränkt werden (147RSUsRSAs148) und Aktien, die gemäß der Regel 10b5-1 (c) (1) des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung Die 147Exchange Act148). Verkäufer und UBSFS vereinbaren wie folgt: 1. Spezieller Verkaufsplan. UBSFS verpflichtet sich, im Namen des Verkäufers den Verkauf von Aktien im Einklang mit den in der Anlage A (147Trading Instructions148) festgelegten besonderen Weisungen zu bewirken. UBSFS146s Verpflichtungen aus diesem Handelsplan werden erst wirksam, wenn UBSFS diesen Handelsplan genehmigt und akzeptiert. 2. GebührenKommissionen. Der Verkäufer zahlt UBSFS 0,10 je Aktie der verkauften Aktien mit solchen Beträgen, die von UBSFS von den Erlösen aus Verkäufen im Rahmen dieses Handelsplans abgezogen werden. Seller146s Vertretungen und Garantien. Der Verkäufer vertritt und garantiert, dass: a) dem Verkäufer keine wesentlichen nichtöffentlichen Informationen über die Emittentin oder die Wertpapiere der Emittentin bekannt sind, (b) der Verkäufer diesen Treuhandplan in gutem Glauben und nicht als Teil eines Plans oder Plans, Verbote von Regel 10b5-1 (c) Der Verkäufer hat die Emittentin über diesen Handelsplan informiert und die Emittentin mit einer Kopie versehen, und der Verkäufer hat festgestellt, dass dieser Handelsplan mit der Insider-Handelspolitik von Issuer146 übereinstimmt. D) Der Verkäufer hat UBSFS jegliche Vereinbarungen mitgeteilt Dass der Verkäufer gegenwärtig an einem anderen Makler, Händler oder Finanzinstitut (jeweils 147 Finanzinstitut 148) beteiligt ist oder sich in den vergangenen 60 Tagen angemeldet hat, um einen Handelsplan zu erstellen, der Regel 10b5- 1 (e) Der Verkäufer unterliegt keiner gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Beschränkung oder Verpflichtung, die UBSFS daran hindert, Verkäufe in Übereinstimmung mit diesem Handelsplan durchzuführen. (F) der Bestand, der unter diesem Handelsplan verkauft wird, steht dem Verkäufer frei zur Verfügung Und unterliegt keinem Pfandrecht, Sicherheitsinteressen oder sonstigen Belastungen oder Beschränkungen der Verfügungen, soweit es sich nicht um Regelungen gemäß Artikel 144 oder Regel 145 handelt, g) Der Verkäufer hat Gelegenheit gehabt, mit seinen eigenen Beratern über die rechtlichen, Steuerlichen, finanziellen und anderen Aspekten dieses Trading-Plans, einschließlich dieses Trading-Plans, zur Einhaltung der Regel 10b5-1 und des anwendbaren Landesrechts. Der Verkäufer hat keine Zusagen von UBSFS bezüglich dieses Trading-Plans erhalten oder sich darauf verlassen, dass die Einhaltung von Regel 10b5-1 eingehalten wird. Vereinbarungen durch den Verkäufer. Der Verkäufer erkennt an und stimmt den folgenden Bestimmungen zu: (a) Brokerage Account. Der Verkäufer eröffnet vor der Annahme und Genehmigung dieses Trading-Plans durch UBSFS 10b5-1 Group ein UBSFS-Brokerage-Konto im Namen und zum Nutzen des Verkäufers (147Plan-Konto148). B) Lieferung der Ware. Der Verkäufer liefert sämtliche Aktien, die gemäß diesem Handelsplan verkauft werden sollen, vor dem Beginn eines Verkaufs im Rahmen dieses Handelsplans in das Plankonto. Dies schließt jegliche Optionen, PSAs, RSAs, RSUs oder ESPP-Aktien aus, die nach dem in Anlage A aufgeführten Plan verkauft werden sollen. Wenn der Sale-Betrag als Gesamtdollarbetrag ausgewiesen wird, verpflichtet sich der Verkäufer, Aktien zu einem vereinbarten Betrag zu liefern Dass die Anzahl der Aktien des Plankontos geringer ist als die Anzahl der Aktien, die UBSFS-Schätzungen nach Maßgabe dieses Handels verbleiben, werden nach wie vor von dem Verkäufer und UBSFS genehmigt, um die im Rahmen dieses Handelsplans erwarteten Verkäufe zu bewirken Plan, verpflichtet sich der Verkäufer, die von UBSFS angegebene Aktienanzahl unverzüglich an den Plan zu überweisen, um diesen Fehlbetrag zu beseitigen. (C) Sicherungsgeschäfte. Während dieses Handelsplans in Kraft ist, hat der Verkäufer das in Regel 10b5-1 (c) (1) (i) (C) dargelegte Verbot gegen das Eingehen oder Ändern eines entsprechenden oder Sicherungsgeschäfts oder einer Position im Hinblick auf den Bestand zu befolgen . (D) Mitteilung an die UBS Financial Services Inc. Der Verkäufer wird UBSFS verpflichten, die Verkäufe so bald wie möglich nach Eintritt eines der in Absatz 7 Buchstaben a oder b oder Absatz 8 Buchstabe c vorgesehenen Ereignisse zu beenden oder auszusetzen. E) Mitteilungen. Der Verkäufer darf weder direkt noch indirekt irgendwelche wesentlichen nichtöffentlichen Informationen über die Aktie oder die Emittentin an Mitarbeiter der UBSFS 10b5-1 Gruppe oder an einen UBSFS Finanzberater weitergeben. (F) Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Erfordernisse des Börsengesetzes. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Vorschriften einzuhalten, und der Verkäufer hat alle Einreichungen gemäß §§ 13 und 16 des Börsengesetzes rechtzeitig vorzunehmen. (G) Kein Einfluss. Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie oder wann der Verkauf von Aktien gemäß diesem Handelsplan erfolgt. (H) Nicht marginierbar. Der Bestand ist nicht marginierbar und darf vom Verkäufer nicht als Sicherheit verwendet werden. (I) Ausführung, Durchschnittspreis und Pro Rata Verteilung der Umsätze. UBSFS kann Aktien an einer nationalen Wertpapierbörse, im Freiverkehr, auf einem automatisierten Handelssystem oder auf andere Weise verkaufen. UBSFS oder einer ihrer verbundenen Unternehmen können einen Markt in der Aktie und kann als Auftraggeber bei der Durchführung von Verkäufen im Rahmen des Handelsplans handeln. In dem Umfang, in dem UBSFS andere Handelspläne verwaltet, die sich auf Wertpapiere der Emittentin 146 beziehen, kann UBSFS Aufträge für Verkäufer zusammen mit Aufträgen unter anderen Verkäufern146 Handelspläne für die Ausführung in einem Block zusammenfassen und jede Ausführung anteilmäßig jedem Verkäufer zuteilen. Im Falle einer teilweisen Ausführung von Blockaufträgen verteilt UBSFS die Erlöse aller an einem bestimmten Tag tatsächlich verkauften Aktien gemäß den Regeln der Regel 10b5-1 für Wertpapiere der Emittentin14, die UBSFS pro rata auf der Grundlage des Verhältnisses von (x) Anzahl der gemäß den Auftragsanweisungen jedes Handelsplans zu veräußernden Aktien an (y) die Gesamtzahl der Aktien, die unter allen Handelsplänen mit der gleichen Art von Auftragsanweisungen verkauft werden sollen. (J) Exklusivität. Bis zur Beendigung dieses Handelsplans kann der Verkäufer keine Vereinbarungen mit einem anderen Finanzinstitut hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung des Aktienbestands oder der Optionen, die in Anlage A verwiesen werden, abschließen, Anweisungen erteilen oder einen Plan annehmen Des Plans, für die Festlegung eines Handelsplans, der Regel 10b5-1 entspricht. (K) Anerkennung der Befreiung von der Verkaufsverpflichtung. UBSFS wird von seiner Verpflichtung zur Veräußerung von Aktien befreit, wenn dies nach Absatz 1 erforderlich ist, wenn i) UBSFS festgestellt hat, dass (A) es durch eine gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkung, die auf sie anwendbar ist, verboten ist oder (B) eine wesentliche nachteilige Veränderung der Finanzmärkte, der Marktaktivität im Aktienbestand oder in den internen Systemen von UBSFS oder einem ihrer verbundenen Unternehmen, einem Ausbruch oder einer Eskalation von Feindseligkeiten oder einer anderen Krise Oder ein Unglück eingetreten ist (in jedem Fall, dessen Wirkung es ist, es im alleinigen Urteil von UBSFS unmöglich zu machen, UBSFS zu verkaufen) oder (C) eine Handelsaussetzung in Bezug auf die Aktie durch die Wertpapiere und Börsenkommission oder der börsennotierten Börse oder ein Delisting des Wertpapierbestands oder eines Bankmoratoriums eingetreten ist, wenn UBSFS aus einem solchen Grund keinen Verkauf bewirken kann, beabsichtigt UBSFS den Verkauf so rasch wie praktisch nach Beendigung oder Beendigung dieser Sache (Ii) Dieser Handelsplan wird gemäß Absatz 7 ausgesetzt. (Iii) Dieser Handelsplan wird gemäß Absatz 8 unterbrochen. 5. Artikel 144 und Artikel 145 der Geschäftsordnung. Im Hinblick auf den Verkauf von Aktien gemäß Regel 144 oder Regel 145 verpflichten sich Verkäufer und UBSFS, die folgenden Bestimmungen einzuhalten: a) Vereinbarungen des Verkäufers über Regel 144 und Regel 145. (I) Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, keine Person oder Organisation zu veranlassen, mit der der Verkäufer verpflichtet wäre, die Verkäufe von Aktien gemäß Regel 144 (a) (2) oder (e) zu aggregieren (Ii) Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, die UBSFS Forms 144 für die Verkäufe, die im Rahmen des Trading Plans zu solchen Zeiten und in der Anzahl von UBSFS durchgeführt werden sollen, zu erbringen, auszuführen und zu liefern Beantragen. Der Verkäufer erteilt UBSFS hiermit die Vollmacht, im Namen des Verkäufers alle erforderlichen Formulare zu vervollständigen und einzureichen. 144. Der Abschnitt "Bemerkungen" jedes eingereichten Formulars 144 enthält eine Erklärung darüber, dass die unter das Formblatt 144 fallenden Aktien gemäss a Regel 10b5-1 Handelsplan datiert von dem Datum hiervon, und die Vertretung in Bezug auf die Verkäufer-Kenntnisse der materiellen nicht-öffentlichen Informationen spricht ab diesem Zeitpunkt der Annahme. (Iii) Der Verkäufer verpflichtet sich, zu den vom UBSFS verlangten Umsätzen gemäß dem Handelsplan zu solchen Zeiten und in der von UBSFS anzufordernden Zusendung zu UBSFS Rule 144 Seller146s Repräsentationsbriefe (in der als Anlage C beigefügten Form) abzuschließen. (Iv) Der Verkäufer verpflichtet sich, 10b5-1 Group of UBSFS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Änderung in Seller146s Beschäftigung, Affiliate oder Nicht-Affiliate-Status vorliegt. (B) Vereinbarungen von UBSFS zu Regel 144 und Regel 145. (I) Die UBSFS verpflichtet sich, alle Verkäufe gemäß dem Handelsplan gemäß der Verkaufsregelung gemäß Regel 144 durchzuführen. UBSFS berührt nicht die Verkäufe, die sie nach der Regel 144 überschreiten würde. UBSFS verpflichtet sich, die vom Verkäufer gemäß Absatz 5 (a) (ii) im Auftrag des Verkäufers gemäß den anwendbaren Gesetzen geforderten Formulare 144 einzureichen. (Iii) UBSFS verpflichtet sich, diese vom Verkäufer gemäß Absatz 5 (a) (iii) im Auftrag des Verkäufers gemäß der von der Übertragungsstelle der Emittentin geforderten Vertretungsschreiben nach Artikel 144 des Vertreters einzureichen. 6. Optionen. Soweit zutreffend, vereinbaren Verkäufer und UBSFS die Bestimmungen über die Ausübung der in Anlage A enthaltenen Optionen. (A) Seller146s Vertretungen und Garantien. (I) Der Verkäufer vertritt und garantiert, dass die in der Anlage A aufgeführten Optionen frei und klar ohne Pfandrechte, Sicherungsrechte oder sonstige Belastungen oder Beschränkungen der Ausübung des Freizügigkeitsverhältnisses gehalten werden, mit Ausnahme der Anforderung, dass der Verkäufer die Ausübungsbestimmungen erfüllt Optionen und (ii) Die durch die Ausübung der Optionen erworbenen Aktien werden vom Verkäufer ohne Pfandrechte, Sicherungsrechte oder sonstige Belastungen oder Verfügungsbeschränkungen frei gehalten. (I) Der Verkäufer verpflichtet sich, die UBSFS Aktienoptionsausübungsmitteilungen in der von der Emittentin zur Verfügung gestellten Form für die Ausübung von Optionen gemäß dem Handelsplan zu solchen Zeitpunkten und in der von UBSFS verlangten Anzahl zu erbringen. Der Verkäufer hiermit ermächtigt UBSFS, derartige Aktienoptionsausübungsmitteilungen an die Emittentin im Auftrag des Verkäufers zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um solche Geschäfte auszuüben und die ihnen zugrunde liegenden Verkäufe von Aktien im Rahmen des Handelsplans abzuschließen. Der Verkäufer ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass bei der Ausübung der Optionen erhaltene Aktien unverzüglich nach dem Erhalt des anwendbaren Aktienoptionsausübungsformulars an das Plan-Konto geliefert werden. (Ii) UBSFS wird von seiner Verpflichtung zur Ausübung von Optionsrechten und zur Veräußerung von Aktien, soweit nicht anderweitig erforderlich, befreit, wenn der Verkäufer keine Aktienoptionsausübungserklärungen oder zugrunde liegenden Aktien geliefert hat. (I) UBSFS übt eine ausreichende Anzahl von Optionen aus, um diese Verkäufe in der in Ziffer A genannten Weise zu bewirken. (Ii) UBSFS hat im Zusammenhang mit der Ausübung der Optionen dem Ausübungspreis der Emittentin zusammen mit solchen Beträgen zuzustimmen Erfüllung von Verpflichtungsverpflichtungen. Diese Beträge werden, soweit anwendbar, von den Veräußerungserlösen der Aktie abgezogen. (Iii) UBSFS wird auf keinen Fall eine Option ausüben, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die Kosten der Option (zuzüglich Gebühren und Provisionen) gleich oder größer als der Marktwert der Aktie sind. 7. Aussetzung. Die Verkäufe im Rahmen dieses Handelsplans werden wie folgt aufgehoben: (a) Unmittelbar nach dem Datum, an dem UBSFS vom Verkäufer oder der Emittentin rechtliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen für Verkäufer oder Verkäufe an Beklagte erhält, die UBSFS daran hindern würden, Aktien unter diesem Handel zu verkaufen Dass eine Beschränkung für den Verkäufer ohne Angabe der Gründe für die Beschränkung vorliegt), einschließlich einer Beschränkung, die auf der Kenntnis des Verkäufers im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für Wertpapiere der Emittentin 146 beruht (Geschäfte, auf deren Grundlage Regel 14e-3 des Börsengesetzes könnte verletzt werden). Der Verkäufer oder die Emittentin benachrichtigt UBSFS schriftlich über ihre Absicht und legt den Beginn und den Endtermin, soweit bekannt, über die Aussetzung oder die vorübergehende Wartezeit bekannt. Die Bekanntmachung ist mindestens zwei (2) Geschäftstage vor Beginn oder Ende der Aussetzung zu leisten. (B) Im Falle eines qualifizierten Wertpapierangebots, unverzüglich nach dem Datum, an dem UBSFS von der Emittentin oder dem Verkäufer den Aussetzungstag erhält, bis UBSFS von der Emittentin oder vom Verkäufer den angegebenen Wiederaufnahmezeitpunkt erhält. aber . Dass (i) der Verkäufer bescheinigt, dass der Verkäufer keine Kontrolle über den Aussetzungstag oder den Wiederaufnahmezeitpunkt hat und (ii) wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine solche Bescheinigung zu erbringen, so führt dieser Absatz zu einer Kündigung des Handelsplans und nicht zur Aussetzung. 147Qualifying Securities Offering 148 bedeutet, dass der Erwerb von Wertpapieren der Emittentin für Bargeld, in dem der federführende Versicherer, der Lead Manager, der Erstkäufer, der Platzierungsagent oder ein anderes Unternehmen eine ähnliche Funktion ausübt (jeder, 147Unterwriter148), verpflichtet, Gemäß diesem Handelsplan. 147Verlängerungsdatum148 bezeichnet das Datum, an dem ein vorläufiger Prospekt, der ein Memorandum anbietet, ein Rundschreiben oder ein anderes Offenlegungsdokument (jeweils ein Schuldscheindokument 148) zum ersten Mal zur Vermarktung von Wertpapieren der Emittentin durch den Underwriter anbietet oder wenn ein vorläufiges Angebotsdokument nicht verwendet wird, Der Zeitpunkt, zu dem die Underwriting-Vereinbarung, der Kaufvertrag, der Vermittlervertrag oder eine ähnliche Vereinbarung (jeweils ein 147Unterschreibungsvertrag148) durch den Underwriter und die Emittentin abgeschlossen ist. 147Verlängerungsdatum148 ist der Tag unmittelbar nach dem Ablauf des Zeitraums, in dem der Verkäufer nach Maßgabe des Übernahmevertrages von der Durchführung des Vertrages gemäß diesem Handelsplan ausgeschlossen wurde. (C) Für den Fall, dass der UBSFS 10b5-1-Konzern über wesentliche nichtöffentliche Informationen über die Emittentin oder die Aktie informiert wird, kann UBSFS nach anwendbarem Recht oder nach alleinigem Ermessen ratsam sein, Verkäufe aus diesem Handelsplan auszusetzen . In diesem Fall unterrichtet UBSFS den Verkäufer unverzüglich über die Aussetzung der Verkäufe im Rahmen dieses Handelsplans. 8. Kündigung. Dieser Handelsplan wird am ehesten auf folgendes verzichten: (a) am Handelsschluss am 8. März 2012 (b) unverzüglich nach dem Tag, an dem UBSFS vom Verkäufer die Kündigung dieses Handelsplans, In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, die Emittentin unverzüglich über eine solche Kündigung (c) bei ordnungsgemäßer Feststellung durch UBSFS oder unverzüglich nach ordnungsgemäßer Feststellung durch den Verkäufer und Mitteilung an UBSFS zu informieren, dass dieser Handelsplan nicht Regel 10b5-1 (vgl ) Unverzüglich nach dem Tag, an dem UBSFS über den Tod des Verkäufers (e) unverzüglich informiert wird, falls der Verkäufer keine Aktien gemäß Absatz 4 Buchstabe b ausliefert oder die Anforderungen hinsichtlich der in Anlage D festgelegten Optionen nicht erfüllt Oder f) dem Tag, an dem die Gesamtanzahl der Aktien, die gemäß diesem Handelsplan verkauft werden, 74.200 Aktien beträgt. 9. Vertraulichkeit. UBS Financials Services, Inc. wird die Vertraulichkeit dieses Plans aufrechterhalten und die spezifischen Bestimmungen dieses Plans nicht an Personen oder Organisationen weitergeben, mit Ausnahme von: (i) denjenigen Personen, die die Informationen in der Ausführung und Verwaltung von (Ii) auf jede Anfrage der Sicherheits - und Börsenkommission, der FINRA, NYSE oder einer anderen Selbstregulierungsorganisation, einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde in Bezug auf den Handelsplan zu reagieren, (iii) auf andere Soweit diese Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, oder durch eine von einem zuständigen Gerichtsstand erlassene Vorladung. 10. Entschädigungsbeschränkung. (I) Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche Forderungen, Verluste, Schäden und Verbindlichkeiten (einschließlich, einschließlich der gesetzlichen oder sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung oder Ermittlungen in angemessener Weise entstanden sind), von UBSFS und seinen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen schadlos zu halten und zu halten (A) UBSFS146 Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit diesem Handelsplan getroffen wurden oder nicht getroffen wurden, (B) eine Verletzung des Handelsvertrags durch den Verkäufer (einschließlich der Vertretungen und Garantien der Verkäufer146) (C) jede Verletzung der geltenden Gesetze oder Vorschriften durch den Verkäufer. Diese Entschädigung überlebt die Kündigung dieses Handelsplans. (Ii) UBSFS verpflichtet sich, sämtliche Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden von UBSFS im Zusammenhang mit diesem Handelsplan entstanden sind oder entstanden sind, schadlos zu halten und zu verletzen. (B) Begrenzung der Haftung. (I) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages ist UBSFS nicht haftbar für den Verkäufer, und der Verkäufer haftet nicht gegenüber UBSFS für: (A) besondere, indirekte, strafbare, vorbildliche oder Folgeschäden oder zufällige Verluste oder Schäden jeglicher Art , Auch wenn sie auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wurden oder solche Verluste oder Schäden vernünftigerweise vorhersehbar gewesen sein könnten, oder (B) eine Nichterfüllung oder eine Unterbrechung der Leistung oder eine Verzögerung der Leistung, die aus einer Ursache oder einem Umstand resultiert, der darüber hinausgeht Seine vernünftige Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfall von elektronischen oder mechanischen Ausrüstungen, Streiks, Ausfall von gemeinsamen Träger oder Versorgungssysteme, Unwetter, Marktstörungen oder andere Ursachen allgemein als 147Gottes148 bekannt. (Ii) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen von UBSFS haftet UBSFS nicht für (A) die Ausübung der Ermessensbefugnis oder die Ermessensfreiheit im Rahmen dieses Handelsplans, oder falls (B) eine Nichterfüllung eines Verkaufs nach Absatz 1 erforderlich ist , Außer in Fällen, in denen die Verkäufe wegen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verschulden von UBSFS nicht zu vertreten sind. 11. Vereinbarung zum Schiedsgericht. Jeder Rechtsstreit zwischen dem Verkäufer und dem UBSFS, der sich aus, im Zusammenhang mit diesem Handelsplan oder in Verbindung mit diesem Handelsplan oder einer Transaktion in Zusammenhang mit diesem Handelsplan ergibt, wird nur durch Schiedsgericht nach dem UBSFS-Maklerkontovertrag gemäß Absatz 4 Buchstabe a bestimmt. (A) Alle Mitteilungen an UBSFS nach diesem Handelsplan sind schriftlich an die 10b5-1 Gruppe von UBSFS per Fax an die Faxnummer zu richten. (B) Alle Mitteilungen an den Verkäufer im Rahmen dieses Handelsplans werden per Post an folgende Adresse geschickt: (c) UBSFS wird den Verkäufer und die Emittentin per E-Mail über alle Verkäufe von Aktien und Ausübung von Optionen in diesem Handelsplan informieren An den unten aufgeführten Adressen bis 18 Uhr (ET) am Tag der Ausführung nach bestem Ermessen mit einem Schlussbericht bis 12 Uhr (ET) am folgenden Geschäftstag. Der Verkäufer und die Emittentin verpflichten sich, UBSFS schriftlich über Änderungen der Kontaktinformationen zu informieren. 13. Änderungen und Änderungen. Dieser Handelsplan und die nachfolgenden Unterlagen können vom Verkäufer nur nach schriftlicher Zustimmung von UBSFS geändert und durch UBSFS von den folgenden Dokumenten bestätigt werden, jeweils ab Datum der Änderung: a) eine vom Verkäufer unterzeichnete Bescheinigung, aus der hervorgeht, Vertretungen und Gewährleistungen des Verkäufers, die in diesem Handelsplan enthalten sind, sind zum Zeitpunkt des Datums dieser Bescheinigung gültig, wenn sie am und ab diesem Datum erstellt wurden, und (b) ein von der Emittentin vollständig ausgefülltes Emittentenzertifikat im Wesentlichen in Form von Ziffer B. 14. Inkonsequenz mit dem Gesetz. Sollte eine Bestimmung dieses Handelsplans mit einer anwendbaren gegenwärtigen oder künftigen Gesetzgebung, Regel oder Regelung unvereinbar sein oder werden, so gilt diese Bestimmung als abgeändert oder, falls notwendig, zur Erfüllung der einschlägigen Gesetze, Bestimmungen oder Bestimmungen zurückgenommen. Alle anderen Bestimmungen dieses Handelsplans werden fortgesetzt und bleiben in voller Kraft und Wirkung. 15. Geltendes Recht. Dieser Handelsplan wird nach den innerstaatlichen Gesetzen des Staates New York geregelt und ausgelegt. 16. Gesamter Vertrag. Dieser Handelsplan einschließlich der Exponate und der Maklerkontovertrag gemäß Absatz 4 (a) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Handelsplan dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Vereinbarungen in Bezug auf diesen Handelsplan. 17. Gegenstücke. Dieser Handelsplan kann in einer beliebigen Anzahl von Pendants unterzeichnet werden, von denen jeder ein Original sein muss, mit der gleichen Wirkung, als ob die Unterschriften hiervon und auf diesem Instrument auf demselben Instrument lagen, wobei jedoch (i) der Annahmetermin am selben Tag liegt Dass der Verkäufer diesen Handelsplan und seine Exponate unterschrieben hat, (ii) der Gültigkeitszeitpunkt des Handelsplans nicht früher als zwei Wochen nach dem Annahmedatum des Verkäufers sein kann, (iii) der Zertifizierungszeitpunkt der Emittentin 146 darf nicht älter sein als Dem Annahmestichtag der Verkäufer146s und (iv) UBSFS wird diesen Handelsplan nicht zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigen und akzeptieren, der vor dem Annahmedatum des Anbieters oder dem Ausstellungsdatum der Emittentin146s liegt. HINWEIS: DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE PREDISPUT-SCHIEDSKLAUSEL IN PARAGRAPH 11. ZU URKUND DESSEN haben die Unterzeichneten diesen Handelsplan zu dem nachstehend angegebenen Datum unterzeichnet. HARRY O. NICODEMUS IV Name: Harry O. Nicodemus IV 9. März 2011 HINWEIS: Das Unterzeichnungsdatum muss mit dem Annahmedatum von Seller146s übereinstimmen, wie im Eröffnungsabschnitt dieses Handelsplans definiert. ANGENOMMEN VON UBS FINANCIAL SERVICES INC. Name: Igor Shteyn Datum Titel: Executive Director Name: Christopher DeLuca Datum Titel: DirectorRule 10b5-1 Handelsplan John D. Held (147Seller148) nimmt diesen Handelsplan von 831, 2007 (der 147Trading Plan148) In Bezug auf die 147Stock148 (nachstehend definiert) bei UBS Financial Services Inc. für die Erstellung eines Handelsplans, der Regel 10b5-l (c) (l) gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung (147Exchange Act148 ). Der Verkäufer und UBS Financial Services Inc. sind wie folgt übereingekommen: Spezifischer Verkaufsplan. UBS Financial Services Inc., die als Bevollmächtigte fungiert, erklärt sich damit einverstanden, den Verkauf von Aktien im Namen des Verkäufers gemäß den in der Anlage A (147Sales Instructions148) festgelegten spezifischen Anweisungen durchzuführen. Unter dem Begriff 147Stock148 ist die Stammaktie der Omega Protein Corporation (147Issuer148) (Symbol: OME) zu verstehen, einschliesslich der Aktie, die der Verkäufer im Rahmen der ausstehenden Aktienoptionen der Emittentin, 147Options148) und umfasst jegliche Klasse oder Serie von Stammaktien der Emittentin, in die die Aktie umgewandelt wird, sei es aufgrund einer Umgliederung, Umwandlung, Reorganisation oder eines ähnlichen Ereignisses. Gebühren. Der Verkäufer zahlt UBS Financial Services Inc. 0,05 je Aktie der verkauften Aktien mit solchen Beträgen, die von UBS Financial Services Inc. von den Verkaufserlösen aus diesem Handelsplan abgezogen werden. Promptly after the date on which UBS Financial Services Inc. receives notice from Seller or Issuer of legal, contractual or regulatory restrictions applicable to Seller or Seller146s affiliates that would prevent UBS Financial Services Inc. from selling Stock under this Trading Plan (such notice merely stating that there is a restriction applicable to Seller without specifying the reasons for the restriction), including a restriction based on Seller146s awareness of material nonpublic information in connection with a tender offer for Issuer146s securities (transactions on the basis of which Rule 14e-3 of the Exchange Act could be violated). In the event of a Qualifying Securities Offering, promptly after the date on which UBS Financial Services Inc. receives notice from Issuer or Seller of the Suspension Date until UBS Financial Services Inc. receives notice from Issuer or Seller of the Resumption Date provided, however, that (i) Seller certifies that Seller has no control over the Suspension Date or the Resumption Date, and (ii) if Seller is unable to make such certification then this paragraph shall result in a termination of the Trading Plan, rather than suspension. 147Qualifying Securities Offering148 means any offering of securities of Issuer for cash in which the lead underwriter, lead manager, initial purchaser, placement agent or other entity performing a similar function (each, an 147Underwriter148) requires Seller to agree to restrict Seller146s ability to effect Sales pursuant to this Trading Plan. 147Suspension Date148 means the date on which a preliminary prospectus, offering memorandum, offering circular or other disclosure document (each, a 147Preliminary Offering Document148) is first used to market securities of Issuer by the Underwriter, or if a Preliminary Offering Document is not used, the date on which the underwriting agreement, purchase agreement, placement agent agreement or similar agreement (each, an 147Underwriting Agreement148) is entered into by the Underwriter and Issuer. 147Resumption Date148 means the day immediately following the expiration of the time period during which Seller was restricted from effecting Sales pursuant to this Trading Plan in accordance with the Underwriting Agreement. In the event that the UBS Financial Services Inc. 10b5-l Group becomes aware of material nonpublic information concerning Issuer or the Stock, UBS Financial Services Inc. may be required by applicable law or, in its sole discretion, find it advisable, to suspend sales under this Trading Plan. In such case, UBS Financial Services Inc. shall promptly notify Seller of the suspension of sales under this Trading Plan. Termination . This Trading Plan will terminate on the earliest to occur of the following (the 147Plan Sales Period148): Seller agrees to indemnify and hold harmless UBS Financial Services Inc. and its directors, officers, employees and affiliates from and against all claims, losses, damages and liabilities (including, without limitation, any legal or other expenses reasonably incurred in connection with defending or investigating any such action or claim) (collectively, 147Losses148) arising out of or attributable to (A) UBS Financial Services Inc.146s actions taken or not taken in compliance with this Trading Plan, (B) any breach by Seller of this Trading Plan (including Seller146s representations and warranties hereunder), or (C) any violation by Seller of applicable laws or regulations. This indemnification shall survive termination of this Trading Plan. UBS Financial Services Inc. agrees to indemnify and hold harmless Seller from and against all Losses arising out of or attributable to the gross negligence or willful misconduct of UBS Financial Services Inc. in connection with this Trading Plan. Limitation of Liability . Notwithstanding any other provision hereof, UBS Financial Services Inc. shall not be liable to Seller, and Seller shall not be liable to UBS financial Services Inc. for: (A) special, indirect, punitive, exemplary or consequential damages, or incidental losses or damages of any kind, even if advised of the possibility of such losses or damages or if such losses or damages could have been reasonably foreseen or (B) any failure to perform or to cease performance or any delay in performance that results from a cause or circumstance that is beyond its reasonable control, including, but not limited to, failure of electronic or mechanical equipment, strikes, failure of common carrier or utility systems, severe weather, market disruptions or other causes commonly known as 147acts of God148. Notwithstanding any other provision hereof, UBS Financial Services inc. shall not be liable to Seller for (A) the exercise of discretionary authority or discretionary control under this Trading Plan, if any, or (B) any failure to effect a sale required by paragraph 1, except for failures to effect sales as a result of the gross negligence or willful misconduct of UBS Financial Services Inc. Agreement to Arbitrate . Any dispute between Seller and UBS Financial Services Inc. arising out of, relating to or in connection with this Trading Plan or any transaction relating to this Trading Plan shall be determined only by arbitration as provided in the UBS Financial Services Inc. brokerage account agreement referred to in paragraph 4(a).

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